Die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses verlangt, dass alles Material ausser Auto und Pneus aus der Tiefgarage entfernt oder in Brandschutzschränken gelagert wird. Welche Vorschriften gelten bezüglich der Lagerung und wo finde ich Brandschutzschränke?
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Tessin
Wir gehen davon aus, dass Ihre Tiefgarage nicht grösser als 600 m2 ist. In diesem Fall dürfen Sie gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften Material lagern. Der Verwaltung ist es jedoch nicht verboten, über die Vorschriften hinaus Massnahmen zu verlangen.
In einem Einfamilienhaus ist als wärmetechnische Anlage eine Wärmepumpe vorgesehen. Im Fall eines brennbaren und giftigen Kältemittels gelten spezielle Anforderungen. Wo sind diese zu finden und gelten sie auch für ein Einfamilienhaus?
In unserem Einfamilienhaus ersetzen wir die Ölheizung wieder mit einer Ölheizung. Müssen wir eine Brandschutztüre einbauen?
Darf man einen Ster Holz im gleichen Raum lagern, in dem die Tanks für das Heizöl stehen (zwei Kunststofftanks à je 1500 Liter)?
Dürfen in einem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses Autopneus gelagert werden?
Innerhalb eines Brandabschnitts bestehen in Wohnhäusern für Lagermengen bis zu 1 t auf einer Fläche von bis zu 10 m2 keine spezifischen Anforderungen (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 8.1).
Dürfen Gasflaschen für den Grill im Keller eines Mehrfamilienhauses gelagert werden?
Gasflaschen dürfen generell nicht im Untergeschoss gelagert werden. Gemäss der EKAS-Richtlinie Nr. 6517 «Flüssiggas» müssen brennbare Gase in gelüfteten Räumen oder Bereichen aufbewahrt werden.