Dürfen in Keller oder Estrich Karton, Altpapier und Paletten gelagert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Aus Sicht des Brandschutzes ist die Lagerung von Karton, Altpapier und Paletten in Kellern und Estrichen grundsätzlich erlaubt, solange die erforderlichen Brandabschnitte intakt sind und die Fluchtwege nicht behindert werden.
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Füllen Sie die vorgegebenen Tabellen aus und laden Sie den Nachweis als PDF-Datei herunter. Das Dokument können Sie als Teil des Baueingabedossiers einreichen.