Innerhalb eines Brandabschnitts bestehen in Wohnhäusern für Lagermengen bis zu 1 t auf einer Fläche von bis zu 10 m2 keine spezifischen Anforderungen (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 8.1).
Wenn Sie diese Rahmenbedingungen einhalten, dürfen Sie Autopneus im Kellerraum lagern.