Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Thurgau
Grundsätzlich gilt: Beim Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Dieser muss auf einer Breite von mindestens 1,2 Metern ohne Hindernisse begehbar sein und frei von Brandlasten gehalten werden. Das Thema E-Bikes ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt. Aus Sicht des Brandschutzes könnte insbesondere das Laden von E-Bikes problematisch sein. Darum würden wir Ihnen empfehlen, die E-Bikes nicht im vertikalen Fluchtweg abzustellen.