Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Thurgau
Grundsätzlich gilt: Beim Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Dieser muss auf einer Breite von mindestens 1,2 Metern ohne Hindernisse begehbar sein und frei von Brandlasten gehalten werden. Das Thema E-Bikes ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt. Aus Sicht des Brandschutzes könnte insbesondere das Laden von E-Bikes problematisch sein. Darum würden wir Ihnen empfehlen, die E-Bikes nicht im vertikalen Fluchtweg abzustellen.
Guten Tag
Wie sieht es aus bezüglich abstellen und aufladen von E-Bikes in Tiefgaragen (1000m2) und Veloabstellraum aus?
Beste Grüsse
Paolo Maltese
Elektrofahrzeuge wie E-Bikes oder E-Autos dürfen in einem Parking oder in einem Veloraum abgestellt und aufgeladen werden. Das ist die bestimmungsgemässe Nutzung dieser Räume. Voraussetzung ist, dass die elektrischen Installationen den einschlägigen Vorschriften entsprechen und dass die Ladeinfrastruktur und die Ladegeräte gemäss den Herstellerangaben verwendet werden. Zudem müssen die angeschlossenen Akkus mängelfrei bzw. unbeschädigt sein.