Wir möchten im Treppenhaus unsere E-Bikes deponieren. Ist dies feuerpolizeilich erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Thurgau

Grundsätzlich gilt: Beim Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Dieser muss auf einer Breite von mindestens 1,2 Metern ohne Hindernisse begehbar sein und frei von Brandlasten gehalten werden. Das Thema E-Bikes ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt. Aus Sicht des Brandschutzes könnte insbesondere das Laden von E-Bikes problematisch sein. Darum würden wir Ihnen empfehlen, die E-Bikes nicht im vertikalen Fluchtweg abzustellen.

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