Nutzung: Einstellräume Einstellhalle; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Bern
Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften sind in erster Linie immer die Eigentümer und die Nutzerschaft dafür verantwortlich, die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten. Gemäss der kantonalen Gesetzgebung des Kantons Bern fallen Parkings in die Eigenverantwortung der Eigentümer. Es werden keine periodischen Kontrollen durch die Brandschutzbehörde durchgeführt.
Die Aufsicht zur Einhaltung der Eigenverantwortung liegt bei der jeweiligen Gemeinde (Baupolizei). Bei Verdachtsfällen kann die Gemeinde selbstständig oder nach Anzeige von Personen eine Kontrolle vor Ort durchführen und allfällige Mängel aufnehmen und korrigieren lassen.
Die Haftung kann nicht pauschal jemandem zugeschrieben werden, bevor ein Ereignis eintritt. Es werden in jedem Fall die effektiven Umstände beurteilt und anschliessend die Verantwortlichkeiten auf dem Rechtsweg festgelegt.