Objekt: Mehrfamilienhaus, 2 Stockwerke, Kanton Bern
Sind die Kanister dicht verschlossen, dürfen bis zu 25 Liter Benzin in Kellern von Wohnhäusern gelagert werden.
Wenn jedoch starke Gerüche wahrnehmbar sind, liegt die Vermutung nahe, dass sich Benzin aus einer Quelle verflüchtigen kann. Dadurch sammeln sich möglicherweise Dämpfe an, was zu einem explosionsfähigen Bereich führen kann. Offene oder undichte Benzinbehälter stellen daher eine grosse Gefahrenquelle dar und sind darum unabhängig der Lagermenge in nicht durchlüfteten Räumen nicht zulässig.