Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Was in privaten Einstellräumen gelagert werden darf, ist in den schweizweit gültigen Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Die Beurteilung obliegt den lokalen Brandschutzbehörden. Im Kanton Bern ist die Lagerung von bis zu 5 m3 Holz auch ohne Schrank erlaubt. Was im Kanton Wallis gilt, müssten Sie mit Ihrer lokalen Brandschutzbehörde klären.
Darf ich in einer Einstellhalle, kleiner als 600m2 in einer absperrbaren Garagenbox, einen Bastelraum einrichten, statt wie vorgesehen ein Auto parken. Dies ohne leichtentzündliche Brennstoffe zu lagern?
Dies unter der Bedingung das alle Eigentümer damit einverstanden sind!
Soweit Sie keine leichtentzündlichen Brennstoffe lagern oder Tätigkeiten ausüben, die gegen die allgemeine Sorgfaltpflicht verstossen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Kapitel 3.2) spricht aus Brandschutzsicht grundsätzlich nichts dagegen. Zudem gilt es zu prüfen, ob die Nutzung des Einstellraums in der Hausordnung eingeschränkt ist.