Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Was in privaten Einstellräumen gelagert werden darf, ist in den schweizweit gültigen Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Die Beurteilung obliegt den lokalen Brandschutzbehörden. Im Kanton Bern ist die Lagerung von bis zu 5 m3 Holz auch ohne Schrank erlaubt. Was im Kanton Wallis gilt, müssten Sie mit Ihrer lokalen Brandschutzbehörde klären.