Darf in einer privaten Einstellhalle mit sieben Parkplätzen in einem Metallschrank Holz gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Was in privaten Einstellräumen gelagert werden darf, ist in den schweizweit gültigen Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Die Beurteilung obliegt den lokalen Brandschutzbehörden. Im Kanton Bern ist die Lagerung von bis zu 5 m3 Holz auch ohne Schrank erlaubt. Was im Kanton Wallis gilt, müssten Sie mit Ihrer lokalen Brandschutzbehörde klären.