Darf in einer privaten Einstellhalle mit sieben Parkplätzen in einem Metallschrank Holz gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Was in privaten Einstellräumen gelagert werden darf, ist in den schweizweit gültigen Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Die Beurteilung obliegt den lokalen Brandschutzbehörden. Im Kanton Bern ist die Lagerung von bis zu 5 m3 Holz auch ohne Schrank erlaubt. Was im Kanton Wallis gilt, müssten Sie mit Ihrer lokalen Brandschutzbehörde klären.

2 Gedanken zu “Darf in einer privaten Einstellhalle mit sieben Parkplätzen in einem Metallschrank Holz gelagert werden?”

  1. Darf ich in einer Einstellhalle, kleiner als 600m2 in einer absperrbaren Garagenbox, einen Bastelraum einrichten, statt wie vorgesehen ein Auto parken. Dies ohne leichtentzündliche Brennstoffe zu lagern?
    Dies unter der Bedingung das alle Eigentümer damit einverstanden sind!

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