Darf ich in unserer Einstellhalle (> 600 m2) Kleiderständer und zwei Stühle lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung:  Wohnen; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

In Parkings mit einer Grösse von mehr als 600 m2 darf grundsätzlich kein Material gelagert werden. Handelt es sich um ein privates Parking, ist es erlaubt, einen Satz Pneus sowie einige Gegenstände, die für den Betrieb des Fahrzeugs benötigt werden, in einem Schrank beim Fahrzeug zu lagern. Einen Überblick finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

 

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