Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Sind ausschliesslich Boiler und Verteiler als technische Geräte im Raum installiert, gibt es keine besonderen Anforderungen an den Raum. Auch Gegenstände und Material dürfen darin gelagert werden.
Ausgenommen sind gefährliche Stoffe wie Gase oder leichtbrennbare Flüssigkeiten. Für diese gelten besondere Bestimmungen. Sie sind auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe» zusammengefasst.