Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Aus Sicht des Brandschutzes dürfen Fahrzeuge mit Motorantrieb (Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) in Parkings für Motorfahrzeuge grundsätzlich abgestellt werden. Gartenwerkzeuge sind hingegen nicht erlaubt.
Hausverwaltungen können diese Bestimmungen im Rahmen einer Hausordnung zusätzlich verschärfen. Wenn die Hausordnung Rasenmäher verbietet, gilt es, sich daran zu halten.