Dürfen Rasenmähertraktore (mit Verbrennungsmotoren) und Gartenwerkzeuge in Einstellhallen über 600 m2 gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Aus Sicht des Brandschutzes dürfen Fahrzeuge mit Motorantrieb (Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) in Parkings für Motorfahrzeuge grundsätzlich abgestellt werden. Gartenwerkzeuge sind hingegen nicht erlaubt.

Hausverwaltungen können diese Bestimmungen im Rahmen einer Hausordnung zusätzlich verschärfen. Wenn die Hausordnung Rasenmäher verbietet, gilt es, sich daran zu halten.  

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