Objekt: Mehrfamilienhaus, Kanton St. Gallen
Soweit der Raum nicht Teil eines horizontalen oder vertikalen Fluchtwegs ist, wovon wir anhand Ihrer Beschreibung ausgehen, ist die Lagerung des Motorrads erlaubt. Gemäss Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe Ziffer 5.2.2 darf bis zu 25 Liter Benzin in Räumen beliebiger Art gelagert werden. Es gilt natürlich, die nötige Ordnung und Sorgfaltsplichten, wie z. B. ein Rauchverbot im Raum, einzuhalten.