Welche Brandschutzmassnahmen sind bei einer Innenrenovation einer Turnhalle mit Stahlskeletkonstruktion zu beachten?
Die Situation: Es ist eine ebenerdige Dreifachturnhalle. Die Hallenfläche beträgt 1265 m2, die Fläche insgesamt 2500 m2. In der Halle finden auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen statt. Die Halle ist eine Stahlskeletkonstruktion. Welche Brandschutzmassnahmen sind dafür nötig? Z. B. ein Brandschutzanstrich?
Objekt: Turnhalle, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Bei eingeschossigen Gebäuden gibt es grundsätzlich keine Anforderung an den Feuerwiderstand. Ist die Halle freistehend, benötigt der Stahlskelettbau der Dreifachturnhalle keine weiteren Brandschutzmassnahmen.
Ich möchte für eine Aula mit 204.3 m2 und für zwei Seminarräume mit 37.3 m2 und 61m2 die Personenbelegung berechnen. Die Aula verfügt über einen Ausgang mit 0.9 m und einen mit 1.6 m. Die Seminarräume verfügen beide über einen Ausgang mit je 1m Breite. Alle drei Räume befinden sich in einem Schulhaus; die Aula im EG und die beiden Seminarräume im 1. OG. Gemäss meinen Internetrecherchen wäre die max. Personenbelegung bei beiden Seminarräumen 50 Personen. Sollte hier aber nicht auch die Raumfläche eine Rolle spielen? Und wie ist die maximale Personenbelegung für die Aula?
Wird bei der Geschossfläche (max. 900 m2) die Fläche des Fluchttreppenhauses auch mitgerechnet?
Für ein Treppengeländer möchte ich HPL-Kompaktplatten verwenden. Die Platten haben die Klassifizierung 5.3 und B-s1,d0 nach EN 13501-1. Entspricht dies RF1? Können diese Materialien in einem vertikalen Fluchtweg verwendet werden? Was sind die Anforderungen an die Unterkonstruktion, wenn diese allseitig mit 6 mm HPL-Platten verkleidet wird?
Objekt: Schule, Gebäudehöhe bis 11 m hoch, Kanton Bern
Die Klassifizierungen EN 13501-1 B-s1-d0 sowie die Brandkennziffer 5.3 entsprechen RF2. Zuordnungstabelle finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 13-15 Baustoffe und Bauteile, Ziffer 2.4.
Ich plane Medienmöbel. Darin werden Laptops oder Tablets gelagert, aufgeladen und nach Bedarf wird ein Update durchgeführt. Geräte und Netzteil erhitzen sich beim Aufladen. Gibt es in den Brandschutzvorschriften Vorgaben bezüglich der Materialisierung der Medienmöbel und sind weitere Regelungen zu beachten?
Das Brandverhalten von Möbeln im Zusammenhang mit Elektrogeräten ist in den Brandschutzvorschriften nicht geregelt. Festgelegt ist jedoch der Grundsatz, dass in horizontalen (Korridoren) und vertikalen Fluchtwegen (Treppenhäusern) keine oder nur sehr geringe Brandlasten und Aktivierungsgefahren erlaubt sind.
Für eine Party in einem Universitätsgebäude haben wir Plakate als Deko. Diese entsprechen der Klasse RF2. Wir möchten sie aber noch besprayen. Ändert sich dadurch etwas am Brandverhalten?
In unserem umgebauten Schulhaus haben wir neu Brandabschnitte im Treppenhaus. Dürfen Bilder, Infoblätter und Zeichnungen im Treppenhaus aufgehängt werden?
Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Bilder, Infoblätter oder Zeichnungen gelten aus Sicht des Brandschutzes als Dekorationen. Grundsätzlich sind in Flucht- und Rettungswegen keine brennbaren Dekorationen erlaubt. In der Regel führen Bilder oder Zeichnungen in einem Schulhaus jedoch zu keinen Beanstandungen.
Muss in einer Schule ein internes Alarmierungssystem vorhanden sein?
Dürfen die Geschosse in einem Schulhaus mittlerer Höhe miteinander verbunden werden, wenn die Fluchtwege nicht länger als 35 m sind? Kann in diesem Fall auf einen vertikalen Fluchtweg verzichtet werden? Wird das Treppenhaus als ein Raum betrachtet oder wird pro Geschoss ein Raum angenommen?
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch
Innerhalb einer Nutzungseinheit dürfen die Geschosse offen miteinander verbunden sein. «Offene» Treppenhäuser, also solche ohne Brandschutzabschluss zwischen Korridor (horizontaler Fluchtweg) und Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg), sind in Schulbauten mittlerer Höhe jedoch nicht zulässig (vgl. Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziff. 3.4.1). Auf einen vertikalen Fluchtweg dürfen Sie nicht verzichten, mindestens einer ist gefordert.