Unser Schulhaus wurde saniert. Nun dürfen wir wegen der Brandgefahr im Korridor und im Treppenhaus nichts mehr aufhängen. So wirkt das weisse Primarschulhaus tot. Ist es erlaubt, im offenen Treppenhaus (ehemaliger Liftschacht) z.B. schwer entflammbare Dekorationen wie Lampions ohne Kerzen aufzuhängen? Welche anderen Arten von Dekorationen sind erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch, Basel-Land

Gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Art. 4.4.1 Ziff. 3 sind grundsätzlich in Flucht- und Rettungswegen keine brennbaren Dekorationen erlaubt. In der Praxis können kleine Dekorationen akzeptiert werden, wenn sie im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gebäudes als vernachlässigbar betrachtet werden können. Ob das in Ihrem Schulhaus der Fall ist, liegt im Ermessen der lokal zuständigen Brandschutzbehörde.

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