Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung Ziffer 3.4.1 wird ein Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche über 12 000 m2 der Qualitätssicherungsstufe 3 zugeordnet.
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung Ziffer 3.4.1 wird ein Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche über 12 000 m2 der Qualitätssicherungsstufe 3 zugeordnet.
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen
Zur Messweise der Gebäudehöhe kann Ihnen eventuell dieser Beitrag weiterhelfen. Ansonsten finden Sie die Definition in der Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen – Begriff «Gesamthöhe» (S. 21 und S. 41).
Objekt: Verkaufslokal, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
In welche Qualitätssicherungsstufe Ihr Projekt eingeteilt wird, können Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» nachschlagen. Wählen Sie die Nutzung «Verkauf», die Gebäudegrösse «Maximal 2 Stockwerke» und das Thema «Qualitätssicherung».