Ein Ladengeschäft in einem bestehenden Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung (15m hoch) soll komplett umgebaut werden. Muss das Brandschutzkonzept für das Ladengeschäft oder für das gesamte Gebäude erarbeitet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Regel orientieren sich die Brandschutzmassnahmen nur am auszubauenden Gebäudeteil, in diesem Fall also am Laden.

Nur bei speziellen Gefährdungen wird das gesamte Gebäude betrachtet. Das ist hier nicht der Fall. Mit einer Höhe von 15 m fällt das Gebäude in die Kategorie «Gebäude mittlere Höhe ».

Wie die Brandschutzmassnahmen für Ihr Ladengeschäft dokumentiert werden müssen, richtet sich nach der für den Brandschutz relevanten Qualitätssicherungsstufe (QSS).

Diese orientiert sich an der Grösse der Verkaufsfläche. Liegt sie unter 1200 m2, gilt das Geschäft als Verkaufsraum und es gilt die Stufe QSS1. Ist die Fläche hingegen grösser als 1200 m2, wird es als Verkaufsgeschäft betrachtet. Dann kommt QSS2 zur Anwendung.

In beiden Fällen – sowohl bei QSS 1 als auch bei QSS2 – müssen Sie kein Brandschutzkonzept erstellen. Grundsätzlich muss ab QSS1 allerdings ein Brandschutzplan erstellt werden, in dem die verschiedenen Massnahmen beschrieben sind.

 

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