Grundsätzlich können Bauarbeiten, die brandschutzrelevant sind, durch alle erfolgen. Anders sieht es hingegen bei den Personen aus, die für die Qualitätssicherung zuständig sind. Hier wird zwischen vier Qualitätssicherungsstufen unterschieden und es werden Anforderungen an Fähigkeiten definiert.
Vergiesst ein Sanitär einen Durchbruch, so muss er sicherstellen, dass dieser auch komplett verschlossen und im Brandfall dicht und brandabschnittsbildend ist. Für diese Arbeiten haftet er bzw. sein Unternehmen.
Mörtel ist ein anerkanntes Abschottungssystem. Darum benötigen Durchbrüche, die mit Mörtel verschlossen sind, keine Prüfung. Bei nicht anerkannten Abschottungssystemen ist eine Zulassung erforderlich, und die Person, die es verbaut, muss zumindest instruiert worden sein.