Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung Ziffer 3.4.1 wird ein Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche über 12 000 m2 der Qualitätssicherungsstufe 3 zugeordnet. Bei 254 Wohnungen gehen wir davon aus, dass die Summe der Brandabschnittsfläche des Gebäudes über 12 000 m2 liegt. Die Festlegung der Qualitätssicherungsstufe liegt jedoch im Ermessen der in Ihrem Kanton zuständigen Brandschutzbehörde. Wir können Ihre Frage daher nicht abschliessend beantworten, sondern empfehlen Ihnen, sich an diese Behörde zu wenden.