Welche Dokumente gehören zu den Revisionsunterlagen, die dem Eigentümer abgegeben werden müssen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Gebäuden der Qualitätssicherungsstufe QSS 1 bestehen die Revisionsunterlagen in der Regel aus:

  • Brandschutz- und Revisionsplänen
  • Instandhaltungsunterlagen von haustechnischen Anlagen und technischen Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- oder Sprinkleranlagen
  • Lagepläne sowie Unterlagen für Wartung und Unterhalt von freiwilligen Brandschutzeinrichtungen
  • allfällige Nutzungsvereinbarungen
  • Dokumentationen Dritter, z. B. Ausführungsbestätigungen, Konformitätserklärungen oder Installationsatteste

In die Qualitätssicherungsstufe QSS 1 fallen Gebäude bis 30 m Höhe mit den Nutzungen Wohnen, Büro, Schule, Parking über Terrain, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft – vorausgesetzt es bestehen keine speziellen Brandrisiken.

In welche Qualitätssicherungsstufe Ihr Gebäude gehört, finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Qualitätssicherung».

Bei grossen und komplexen Objekten ab Qualitätsstufe QSS 2 sind die Revisionsunterlagen umfangreicher. Sie können folgende Dokumente umfassen:

  • Brandschutzkonzept
  • Brandfallsteuerungsmatrix
  • Dokumentation der Integraltests
  • Instandhaltungsunterlagen
  • Pflichtenheft Sicherheitsbeauftragter Brandschutz
  • Checklisten für Wartung und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen
  • Nutzungsvereinbarungen
  • QS-Konzept Brandschutz
  • Konzept für Revisionsunterlagen

 Zu den Unterlagen gehören zudem die Revisionspläne:

  • Brandschutzpläne
  • Flucht- und Rettungswegpläne
  • Einsatzpläne für die Feuerwehr
  • Lüftungspläne
  • Lagepläne Brandmelde- und Sprinkleranlagen

Weitere Informationen siehe Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz».

 

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