Unser als erhaltenswert eingestuftes Haus ist einseitig angebaut, mit einer Brandmauer zum Nachbarn. Wir möchten nun das Dach sanieren und ein Unterdach anbringen. Was müssen wir im Zusammenhang mit der Brandschutzmauer beachten und prüfen lassen?
Dürfen Brandschutztüren zwischen einer Einstellhalle und dem Kellergang, der zu den Wohnungen führt, über längere Zeit fixiert werden und so unbeaufsichtigt offenstehen?
Können die Kellerräume für die Bewohner und ein Technikraum (mit einer EI30-Türe) in einer Nutzungseinheit zusammengefasst werden?
Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Dürfen wir in einem fensterlosen, nicht ausgebauten Raum (im Keller, ca. 15 m2 gross, beherbergt lediglich einige Serviceleitungen), Gegenstände wie Fahrräder, Altglas, Weihnachtsdeko etc. lagern?
Wir planen bei einem Doppeleinfamilienhaus eine einschalige Betonwand als Brandmauer. An beiden Seiten schliessen Wendeltreppen an, die mit Schallschutzlagern in der Betonwand abgestützt werden. Ist das zulässig oder müsste die Brandmauer dazu doppelschalig ausgeführt werden?
Grundsätzlich ist es möglich, Tragwerksteile in eine Brandmauer einzulassen (siehe auch Brandschutzerläuterung 100-15 Ziff. 3.4); soweit die Stabilität der Mauer nicht beeinträchtigt wird und keine Wärme durchgeleitet wird.
Darf im Abstellraum (im UG des Wohnhauses mit Waschküche und Velos) ein Roller abgestellt werden?
Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.
Ich plane einen Senkrechtplattformaufzug aussen an meinem Gebäude zu errichten. Der Aufzug dient nur als Zugang zu meiner Wohnung im 2. OG. Welche brandschutztechnischen Anforderungen werden an die Schachtkonstruktion und die Schachttüren gestellt?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
In einem Aufzugsschacht ist mindestens eine Innenbekleidung der Brandverhaltensgruppe RF 1 (nicht brennbar) erforderlich.