Grundsätzlich ist es möglich, Tragwerksteile in eine Brandmauer einzulassen (siehe auch Brandschutzerläuterung 100-15 Ziff. 3.4); soweit die Stabilität der Mauer nicht beeinträchtigt wird und keine Wärme durchgeleitet wird. Ob die Anforderung auch mit Ihren Lagern erfüllt ist, muss der projektierende Bauingenieur abschliessend beurteilen, insbesondere in Bezug auf die Einbauanleitung des Montageteils.
Wir planen bei einem Doppeleinfamilienhaus eine einschalige Betonwand als Brandmauer. An beiden Seiten schliessen Wendeltreppen an, die mit Schallschutzlagern in der Betonwand abgestützt werden. Ist das zulässig oder müsste die Brandmauer dazu doppelschalig ausgeführt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB