Wir haben ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten. Die Wohnung im Erdgeschoss möchte einen Wäscheabwurf in ihren privaten Waschraum im Untergeschoss. Ist dies brandschutztechnisch zulässig? Würde es ausreichen, wenn das Rohr einen Durchmesser von 30 cm hat und aus Chromstahl ist, eine Auswurfklappe hat und der Deckenanschluss abgeschottet ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ohne die Gegebenheiten des Gebäudes zu kennen, können wir die Frage nicht abschliessend beantworten.

In unserem Haus verläuft ein Korridor in die Einstellhalle. Beidseitig des Korridors befinden sich Brandschutztüren. Darf an diesen Türen im unteren Bereich ein Schutzblech angebracht werden? Es kommt leider oft vor, dass die Bewohner beim Transport von schweren Gegenständen an die Türe stossen und diese beschädigen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.

Nachdem wir von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umgestiegen sind, soll der gemeinsame Tankraum im Keller unseres Zweifamilienhauses geteilt werden. Braucht es eine Brandmauer dazwischen und eine Brandschutztür, wenn wir in unseren Teil Komponenten unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe installieren (Wasserboiler, Steuerung und Pufferspeicher)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich können Kellerräume zusammen in einem Brandabschnitt liegen. Ihr Kellerraum gilt dabei als Technikraum. Da er jedoch lediglich einen Wasserspeicher und kleine Elektroanlagen enthält, gelten keine speziellen Anforderungen an den Feuerwiderstand.

In einer Wohnüberbauung mit Büros ist im Untergeschoss neben einem Veloraum ein Archivraum für die Büros vorgesehen. Muss dieser Archivraum hinsichtlich des Veloraumes als Brandabschnitt ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Die abschliessende Beurteilung der Situation obliegt der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jede Wohneinheit als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden. Beim freistehenden Einfamilienhaus ist dies naturgemäss der Fall. Werden zwei EFH zusammengebaut (oder ohne ausreichende Schutzabstände gebaut), ist mindestens ein Brandabschnitt erforderlich.