Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus mit Stockwerkeigentum; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass es sich beim ehemaligen Tankraum um einen Raum handelt, der als Brandabschnitt ausgebildet ist und keinem anderen Zweck dient. Wenn das der Fall ist, erfüllt er aus Brandschutzsicht höhere Anforderungen als an Kellerräume gestellt werden. Aus diesem Grund spricht nichts gegen die Nutzung als Kellerraum. Ob die Umnutzung baubewilligungspflichtig ist, müssen Sie mit der zuständigen Bauverwaltung klären.