Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau
In Mehrfamilienhäusern muss jede Wohnung als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein. Insofern muss eine Wohnungseingangstür innerhalb eines Gebäudes die Feuerwiderstandsanforderung EI30 erfüllen.