Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg
Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.
Bis zu 25 l Benzin dürften somit gelagert werden. Wichtig ist, die Sorgfaltspflicht einzuhalten, z. B. darauf zu achten, dass der Rasenmäher nicht mit heissem Motor direkt neben dem Gas- oder Benzinbehälter parkiert wird.