Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt
Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.
Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.