Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Eine Wohnung muss einen eigenen Brandabschnitt bilden, d. h. alle Wände, Decken (ausser im obersten Geschoss) und Türen müssen Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.