Muss eine Mietwohnung einen eigenen Brandabschnitt bilden? D. h, die Aussenwände zu den Nachbarwohnungen müssen massiv sein und zum Treppenhaus ist eine Brandschutztüre erforderlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Eine Wohnung muss einen eigenen Brandabschnitt bilden, d. h. alle Wände, Decken (ausser im obersten Geschoss) und Türen müssen Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.

 

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