Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:
- Klärung, ob eine Brandmauer erforderlich ist. Die ist in vielen Fällen baupolizeilich geregelt. Nehmen sie dazu mit Ihrer Bauverwaltung Kontakt auf.
- Wenn eine Brandmauer erforderlich ist, muss die Anforderung an den Feuerwiderstand festgelegt werden (Brandschutzerläuterung 100-15 Brandmauern). Dabei kann je nach den Gegebenheiten Ihres Hauses eine verhältnismässige Lösung gefunden werden. Dazu können Sie auch Ihren zuständigen Feueraufseher konsultieren.
- Statische Abklärungen müssen durch einen Bauingenieur erfolgen. Bei Bautätigkeiten stellt sich immer auch die Frage nach der Erdbebensicherheit, welche sie gegebenenfalls zusammen mit einer Baueingabe deklarieren müssen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls von der Bauverwaltung.