Dürfen Brandschutztüren zwischen einer Einstellhalle und dem Kellergang, der zu den Wohnungen führt, über längere Zeit fixiert werden und so unbeaufsichtigt offenstehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Nein. Eine Fixierung, um selbstschliessende Brandschutztüren offen zu halten, widerspricht dem Sinn dieser Türen. Nur wenn die Türe geschlossen ist, ist der Abschluss des Brandabschnitts gewährleistet.