Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Denkmalgeschütztes Bauernhaus von 1882, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern
Ja, das dürfen Sie. Im Kanton Bern können die Revisionskosten für Löschgeräte in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies ist im Merkblatt 5 der Steuerbehörde des Kantons Bern unter Ziffer 10 aufgeführt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Das Wartungsintervall von Löschgeräten richtet sich grundsätzlich nach den Herstellerangaben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In einem Schulhaus sind keine Wasserlöschposten, aber Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Informationen zu deren Anzahl und Standort finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», unter der Nutzung «Schule/11m bis 30m/Feuerlöscher».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Lebenserwartung eines Feuerlöschers beträgt je nach Hersteller oder Modell 15 bis 20 Jahre. Ihre 24 Jahre alten Feuerlöscher werden wahrscheinlich nicht mehr einwandfrei funktionieren.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“
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In Ferienwohnungen gelten dieselben Bestimmungen wie in Wohnhäusern. Das heisst, Handfeuerlöscher sind nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr vorgeschrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 sind Handfeuerlöscher im Wohnungsbereich grundsätzlich nicht mehr gefordert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bezüglich der Wartung von Feuerlöschern wurden die Vorschriften gelockert. Bis anhin war eine Wartung alle 3 Jahre Pflicht.