Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 sind Handfeuerlöscher im Wohnungsbereich grundsätzlich nicht mehr gefordert.
Sie können jedoch im Ereignisfall ein entscheidendes Hilfsmittel sein.
Unsere Empfehlungen:
- im Einfamilienhaus ein Handfeuerlöscher
- im Mehrfamilienhaus in jedem Treppenhaus ein Handfeuerlöscher pro zwei Geschosse
Die Zuverlässigkeit der Online Shops kann nicht generell beurteilt werden. Neue Löschgeräte sollten gemäss der SN EN 3-7 (Tragbare Feuerlöscher/Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen) geprüft sein.