In Ferienwohnungen gelten dieselben Bestimmungen wie in Wohnhäusern. Das heisst, Handfeuerlöscher sind nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr vorgeschrieben.
Wir empfehlen, in der Küche eine Löschdecke zu platzieren und in den Schlafräumen Rauchwarnmelder zu installieren. Als Ergänzung bewährt sich ein Minihandfeuerlöscher. Sie finden diese Produkte zum Beispiel im GVB-Shop online.