Welche Brandschutzmassnahmen (Löschdecken, Feuermelder, Feuerlöscher etc.) werden in vermieteten Ferienwohnungen empfohlen, um die Sicherheit von Bewohnern und Gebäude zu erhöhen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In Ferienwohnungen gelten dieselben Bestimmungen wie in Wohnhäusern. Das heisst, Handfeuerlöscher sind nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr vorgeschrieben.

Wir empfehlen, in der Küche eine Löschdecke zu platzieren und in den Schlafräumen Rauchwarnmelder zu installieren. Als Ergänzung bewährt sich ein Minihandfeuerlöscher. Sie finden diese Produkte zum Beispiel im GVB-Shop online.

 

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