Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».