Das Wartungsintervall von Löschgeräten richtet sich grundsätzlich nach den Herstellerangaben.
Da manche Hersteller keine spezifischen Angaben machen, sondern auf landesweit gültige Regelungen verweisen, gibt der Löschgeräteverband Schweiz (LGVS) Empfehlungen ab: Er rät in seinem Merkblatt, Wandhydranten jährlich durch ein Fachunternehmen warten zu lassen.
Eine Ausserbetriebsetzung ist nur möglich, wenn keine Auflage besteht.
Weitere Informationen finden Sie im Fachthema «Feuerlöscher und Wasserlöschposten» auf der Brandschutzplattform Heureka und in der Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen».
Aus Sicht der Wasserqualität ist darauf zu achten, dass der Löchposten nicht das Endsütück einer Tinkwasserleitung ist. Bei Altbauten ist das manchmal der Fall. Bei zeitlich längerem Nichtgebrauch des Löschpostens besteht die Gefahr, dass sich Keime, z.B. Salomnellen (Krankheitserreger) im stehenden Wasser bilden. 5.6.’26
Danke für den Hinweis, das ist korrekt. Die Problematik bei Altbauten mit Wasserlöschposten als endständiges Element ist bekannt. Wasserlöschposten dürfen deshalb nicht am Ende einer Leitung angebracht werden. Wir beantworten jedoch ausschliesslich Fragen zum Brandschutz und gehen daher nicht weiter auf dieses Thema ein.