Müssen Wandhydranten bzw. Wandlöschposten in Gewerbegebäuden und Schulen einer regelmässigen Wartung unterzogen werden? Und können sie einfach ausser Betrieb gesetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das Wartungsintervall von Löschgeräten richtet sich grundsätzlich nach den Herstellerangaben.

Da manche Hersteller keine spezifischen Angaben machen, sondern auf landesweit gültige Regelungen verweisen, gibt der Löschgeräteverband Schweiz (LGVS) Empfehlungen ab: Er rät in seinem Merkblatt, Wandhydranten jährlich durch ein Fachunternehmen warten zu lassen.

Eine Ausserbetriebsetzung ist nur möglich, wenn keine Auflage besteht.

Weitere Informationen finden Sie im Fachthema «Feuerlöscher und Wasserlöschposten» auf der Brandschutzplattform Heureka und in der Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen».

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