In Mehrfamilienhäusern ist gemäss Brandschutzrichtlinien der VKF ein Handfeuerlöscher weder erforderlich noch empfohlen. Sollen Handfeuerlöscher im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern im Umkehrschluss also demontiert und entfernt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinien der VKF definieren in verschiedenen Bereichen die Minimalanforderungen zum Brandschutz in Gebäuden. Die Kantone haben die Möglichkeiten, einzelne Bestimmungen strenger auszulegen.

In einem Mehrfamilienhaus sind im Untergeschoss alle Hauptzuleitungen, technischen Installationen und Kellerabteile in einem Brandabschnitt zusammengefasst. Müssen die Kellerräume einen eigenen Brandabschnitt bilden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte Ziffer 3.1.2 müssen Räume mit haustechnischen Anlagen einen separaten Brandabschnitt bilden.

In einer Wohnüberbauung mit Büros ist im Untergeschoss neben einem Veloraum ein Archivraum für die Büros vorgesehen. Muss dieser Archivraum hinsichtlich des Veloraumes als Brandabschnitt ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Die abschliessende Beurteilung der Situation obliegt der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Wie berechnet man Einblasöffnungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau

LRWA-Konzepte und deren Einblasöffnungen müssen in Abhängigkeit von den vorhandenen Lüftern und deren Aufstellungsort ausgelegt werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist bei einem Raum mit Brandmelder zusätzlich eine Raumanzeigelampe gem. VKF 20-15 3.7.4 im Flur erforderlich? Der Raum besitzt Glaswände, die bis ca. 80 cm über Boden mit Sichtschutzfolie beklebt sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Glasfront abgeklebt ist und dadurch der Rauchmelder nicht sichtbar ist, wird eine Raumanzeigelampe benötigt.