Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Die abschliessende Beurteilung der Situation obliegt der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.
Grundsätzlich ist zwischen den beiden Räumen keine brandabschnittsbildende Mauer gefordert, soweit in dem Veloraum nur Velos und keine Motorfahrzeuge eingestellt werden.