Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Wenn die Glasfront abgeklebt ist und dadurch der Rauchmelder nicht sichtbar ist, wird eine Raumanzeigelampe benötigt.
Ist der Rauchmelder hinter der Glasscheibe sichtbar, kann grundsätzlich auf die Raumanzeigelampe verzichtet werden, es sei denn, die zuständige Feuerwehr verlangt die konsequente Montage von Raumanzeigelampen.