Ihre Annahme ist korrekt. Ein Schwedenofen darf ohne Abstand an eine 12 cm dicke Wand gestellt werden, die aus Baustoffen RF1 besteht und dauerwärmebeständig ist. Die entsprechende Bestimmung finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen, Art. 3.10 Absatz 2.
Darf ein Schwedenofen in einem Wohnraum ohne Abstand vor eine 12 cm dicke Backsteinmauer gestellt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB