Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton St. Gallen
Mit einer Höhe von 12 m ist es als Gebäude mittlerer Höhe einzustufen. Ein Gebäude mit geringen Abmessungen darf maximal 11 m hoch sein.
Bei einer Erdgeschosshöhe bis 8 m gelten für die tragenden und brandabschnittsbildenden Bauteile die Anforderungen an Gebäude geringer Höhe. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation ist es ebenfalls möglich, dass für die Beurteilung der Aussenwandkonstruktion die Anforderungen für Gebäude geringer Höhe angewendet werden können. Darüber entscheidet die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.