Die Brandschutzvorschriften sehen keine zusätzlichen Anforderungen an Einstellräume und Parkings vor, wenn diese mit Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität nachgerüstet werden. Die (kostenpflichtige) SIA-Norm 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» ist das Stand-der-Technik-Dokument, das Auskunft über alle Aspekte gibt, die es zu beachten gilt.
Gibt es für eine bestehende unterirdische Autoeinstellhalle zusätzliche Vorschriften, wenn diese elektrisch so nachgerüstet würde, dass E-Autos auf den Parkplätzen aufgeladen werden könnten?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB