Wir planen auf insgesamt 460 m2 ein Selfstorage-Lager mit Einzelboxen zwischen 1m2 und 20m2. Die Lagerung von explosiven, ätzenden, toxischen oder entzündlichen Stoffe sowie brennbaren Flüssigkeiten ist verboten. Ist eine maximale Brandlast von 1000 MJ/m2 auf diese Weise einzuhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Werkatelier, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Wenn es keine individuelle Kontrolle gibt, was in den Fächern gelagert wird, muss auf die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer gesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzungsbestimmungen klar formuliert sind – so wie Sie es beschreiben, ev. ergänzt mit konkreten Beispielen.

Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jede Wohneinheit als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden. Beim freistehenden Einfamilienhaus ist dies naturgemäss der Fall. Werden zwei EFH zusammengebaut (oder ohne ausreichende Schutzabstände gebaut), ist mindestens ein Brandabschnitt erforderlich.

In unserer Einstellhalle (16 Plätze, gemeinsam für zwei Miethäuser) wird auf einem Parkplatz eine grosse Menge Brennholz gelagert. Wie wäre der Versicherungsschutz geregelt, sollte es durch das Brennholz zu einem Brand in der Tiefgarage kommen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um einen Einstellraum für Fahrzeuge (< 600 m2) handelt. Aus Sicht der Brandschutzvorschriften ist darin die Lagerung von Holz bis zu einer Menge von 5 m3 (insgesamt, nicht pro Mietpartei) erlaubt.

In einer Tiefgarage möchten wir die beleuchteten Rettungszeichen durch LED-Balkenleuchten ersetzen. Müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden Notleuchten oberhalb der Ausgangstüren weitere der vorgesehenen 13 Leuchten als Notleuchten ausgestattet sein und wenn ja, wie viele? Sind die bestehenden Notleuchten mit den Rettungszeichen gesetzeskonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Neue Rettungszeichen müssten eine Mindestkantenlänge von 150 mm aufweisen und müssen sicherheitsbeleuchtet sein. Die Fahrgasse in Ihrem Parking muss über eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung verfügen (mind. 1 Lux).

Unsere Brandschutztüren EI30 sind nach einem Wasserschaden aufgequollen und müssen ersetzt werden. Gilt dies auch für die unbeschädigten Türzargen, da diese offenbar nicht mehr den aktuellen Brandschutzbestimmungen entsprechen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Zu einem Brandschutzabschluss gehören als Einheit immer der bewegliche Teil (z. B. Türblatt), sowie die zugehörige Zarge oder der Rahmen. Die Beurteilung des Türblattes muss immer zusammen mit der Zarge erfolgen.

Dürfen in einer Einstellhalle Elektroautos geladen werden? Wenn ja, gibt es Vorschriften zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

In den Brandschutzvorschriften gibt es noch keine Bestimmungen für das Laden von Elektrofahrzeugen. Im VKF-Brandschutzmerkblatt «Lithium-Ionen-Batterien» sind einige Empfehlungen dazu enthalten. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur ist das SIA-Merkblatt 2060 das Dokument mit den aktuellen Bestimmungen.

In einem Beherbergungsbetrieb sind die brandabschnittsbildenden Wände und horizontale Fluchtwege in EI 60 auszuführen. Müssen die Türen in EI 60 oder EI 30 ausgeführt werden? Im Fall, dass die Belüftung von brandabschnittsbildenden Fluchtwegen nicht getrennt von anderen lufttechnischen Anlagen zu erfolgen hat, können in einem Beherbergungsbetrieb auch in den brandabschnittsbildenden Wänden Brandschutzklappen eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Altersheim; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Erste Frage: Türen EI 30 sind hier immer ausreichend (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.4)