Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um einen Einstellraum für Fahrzeuge (< 600 m2) handelt. Aus Sicht der Brandschutzvorschriften ist darin die Lagerung von Holz bis zu einer Menge von 5 m3 (insgesamt, nicht pro Mietpartei) erlaubt.
Bei einem allfälligen Brandereignis müssen die Verantwortlichkeiten und Kausalitäten am konkreten Fall durch die zuständige Untersuchungsbehörde beurteilt werden. Die daraus resultierenden monetären Verantwortlichkeiten werden den beteiligten Parteien gemäss dem Versicherungsrecht zugeordnet.