Objekt: Werkatelier, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Wenn es keine individuelle Kontrolle gibt, was in den Fächern gelagert wird, muss auf die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer gesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzungsbestimmungen klar formuliert sind – so wie Sie es beschreiben, ev. ergänzt mit konkreten Beispielen.
Wenn man davon ausgeht, dass die Boxen grösstenteils für Möbel und persönliche Gegenstände von Privatpersonen genutzt werden, dürfte eine Brandbelastung von max. 1000 MJ/m2 aber kein Problem darstellen – dies entspricht der Brandbelastung einer Schreinerei oder einer Elektrowerkstätte mit Lagerhöhe bis 3 m.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären, ob sie diese Einschätzung teilt.