Wir planen auf insgesamt 460 m2 ein Selfstorage-Lager mit Einzelboxen zwischen 1m2 und 20m2. Die Lagerung von explosiven, ätzenden, toxischen oder entzündlichen Stoffe sowie brennbaren Flüssigkeiten ist verboten. Ist eine maximale Brandlast von 1000 MJ/m2 auf diese Weise einzuhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Werkatelier, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Wenn es keine individuelle Kontrolle gibt, was in den Fächern gelagert wird, muss auf die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer gesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzungsbestimmungen klar formuliert sind – so wie Sie es beschreiben, ev. ergänzt mit konkreten Beispielen.

Wenn man davon ausgeht, dass die Boxen grösstenteils für Möbel und persönliche Gegenstände von Privatpersonen genutzt werden, dürfte eine Brandbelastung von max. 1000 MJ/m2 aber kein Problem darstellen – dies entspricht der Brandbelastung einer Schreinerei oder einer Elektrowerkstätte mit Lagerhöhe bis 3 m.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären, ob sie diese Einschätzung teilt.

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