Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Bis zu einer Leistung von 70 kW darf der Heizraum auch für andere Zwecke, also auch als Lagerraum genutzt werden. Zwischen dem gelagerten Material und dem Feuerungsaggregat (Kessel und Abgasrohr) muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Alkohol dürfen nicht im Heizraum gelagert werden. Informationen zur Lagerung gefährlicher Stoffe finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe».