Dürfen in einer Einstellhalle Elektroautos geladen werden? Wenn ja, gibt es Vorschriften zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

In den Brandschutzvorschriften gibt es noch keine Bestimmungen für das Laden von Elektrofahrzeugen. Im VKF-Brandschutzmerkblatt «Lithium-Ionen-Batterien» sind einige Empfehlungen dazu enthalten. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur ist das SIA-Merkblatt 2060 das Dokument mit den aktuellen Bestimmungen.

Soweit die Elektroinstallationen gemäss Niederspannungsinstallationsnorm (NIN) ausgeführt wurden, die passenden Ladegeräte verwendet werden und diese bestimmungsgemäss eingesetzt werden, ergibt sich durch Elektrofahrzeuge grundsätzlich keine erhöhte Brandgefährdung.

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