Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Neue Rettungszeichen müssten eine Mindestkantenlänge von 150 mm aufweisen und müssen sicherheitsbeleuchtet sein. Die Fahrgasse in Ihrem Parking muss über eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung verfügen (mind. 1 Lux).
Zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl Leuchtpunkte und der Lichtstärke empfehlen wir Ihnen, sich an eine Fachperson, z. B. einen Elektrofachplaner zu wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.