In einer Tiefgarage möchten wir die beleuchteten Rettungszeichen durch LED-Balkenleuchten ersetzen. Müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden Notleuchten oberhalb der Ausgangstüren weitere der vorgesehenen 13 Leuchten als Notleuchten ausgestattet sein und wenn ja, wie viele? Sind die bestehenden Notleuchten mit den Rettungszeichen gesetzeskonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Neue Rettungszeichen müssten eine Mindestkantenlänge von 150 mm aufweisen und müssen sicherheitsbeleuchtet sein. Die Fahrgasse in Ihrem Parking muss über eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung verfügen (mind. 1 Lux).

Zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl Leuchtpunkte und der Lichtstärke empfehlen wir Ihnen, sich an eine Fachperson, z. B. einen Elektrofachplaner zu wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

 

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